Schule für Tasteninstrumente Lampertheim

08 Januar 2021

Es geht wieder los!

Liebe Gemeinde.

Ich hoffe das Christkind, der Weihnachtsmann, die Heiligen 3 Könige oder wer auch immer waren brav und haben massig große, teure Geschenke vorbeigebracht. Des weiteren war, so hoffe ich für Euch, der Jahreswechsel ebenfalls gelungen. Okay, weniger Böller, keine ausgelassenen Partys mit mehreren hundert Leuten – dafür aber vielleicht etwas besinnlicher. Das allerbeste wünsche ich Euch für 2021.

Besinnen wir uns nun auf den Musikunterricht in Eurer Lieblingsmusikschule:

Für die Schüler/innen die in Lampertheim-Neuschloß Unterricht haben ändert sich nix: Wir treffen uns ab dem 11.01.2021 zu den gewohnten Zeiten zum Musik machen in meiner Schule im Ulmenweg 6/Ahornplatz/Lampertheim/Hessen. Wie immer gut gelaunt, mit Maske und den traditionellen Abständen.

Alle Freitags-Schüler/innen die in Bobenheim-Roxheim/Gemeindezentrum/Bobenheimerstr. 19/Rheinland Pfalz zu mir kommen muss ich leider bitten einen Ausflug nach Lampertheim zu unternehmen. Kommt bitte zu den gewohnten Zeiten am Freitag, 15.012021. Wenn es Terminschwierigkeiten gibt ruft mich bitte an. In Rheinland Pfalz darf ich leider nicht unterrichten.

Alle Schüler/innen der KGMS/Apenrader Weg/Mannheim/Baden Württemberg müssen leider auch nach Lampertheim kommen. Bitte ruft mich an um einen Termin zu machen. In Baden Württemberg darf ich auch nicht unterrichten.

Das soll einer kapieren…“Klingt komisch, ist aber so…“ Zitat Peter Lustig, Sendung Löwenzahn, Gott hab ihn selig…

Wie es nach dem 15.01.2021 weitergeht werden wir sehen. Machts gut, bis bald…Stefan.

Hessen:

NEU: Der Betrieb von Musikschulen ist weiterhin in Präsenz unter bestimmten Vorgaben zulässig. 

Gemäß § 5 (Bildungsangebote, Ausbildung) der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung“ (gültig vom 11. bis 31. Januar 2021) sind bei „Bildungsangeboten außerhalb von Einrichtungen nach § 33 Nr. 3 des Infektionsschutzgesetzes, beispielsweise in Volkshochschulen oder nicht staatlich anerkannten Ersatzschulen sowie kulturpädagogischen Angeboten (dazu gehören die Musikschulen) der Einrichtungen nach § 2 Abs. 1a Satz 2 für einzelne Gruppen oder Klassen der Kindertagesstätten, Schulen und Jugendhilfeeinrichtungen (…) die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts zur Hygiene wo immer möglich zu beachten. § 1 Abs. 1 Satz 2 findet keine Anwendung.“ (Quelle: https://www.hessen.de/sites/default/files/media/03_corona-kontakt-_und_betriebsbeschraenkungsverordnung_stand11.01.21.pdf). Die öffentlichen Musikschulen dürfen danach auch im Januar ihr Unterrichtsangebot in präsenter Form unverändert anbieten, sofern örtliche Eskalationskonzepte nicht dagegensprechen.

Baden-Württemberg:

Ab 16. Dezember 2020 dürfen Musikschulen nur noch online unterrichten.

Gemäß § 1b und 1d der Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO) in der seit 16.Dezember 2020 geltenden Fassung ist allen kulturellen Einrichtungen und allen Einrichtungen der außerschulischen Bildung ab dem 16. Dezember 2020 der Betrieb mit Publikumsverkehr bis zum 18. Januar 2021 untersagt. § 1b der neuen Corona-Verordnung hebt auch die in § 13, Abs. 2 Satz 2  genannte Ausnahmeregelung für Musikschulen, Kunstschulen und Jugendkunstschulen auf. In den Erläuterungen zu der neuen Corona-Verordnung werden ausdrücklich auch noch einmal Musikschulen genannt, denen ab dem 16. Dezember 2020 jeglicher Unterrichtsbetrieb in Präsenzform untersagt ist.

Angebote, die ohne Publikumsverkehr durchgeführt werden, wie etwa Live-Streams oder Aufzeichnungen, können allerdings gemäß den Erläuterungen der Landesregierung zu den neuen Regelungen weiter stattfinden.

(Quelle: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/.)


Rheinland-Pfalz:

Bis 15. Januar 2021 ist nur noch Online-Unterricht an Musikschulen möglich.

Gemäß § 14 Absatz 2, Satz 2 der Vierzehnten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 14. Dezember 2020 (in Kraft ab 16. Dezember 2020) ist der außerschulischer Musikunterricht in Präsenzform bis einschließlich 15. Januar 2021 untersagt. Online-Unterricht ist weiterhin möglich (Quelle: https://corona.rlp.de/de/service/rechtsgrundlagen).

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